In den letzten Jahren war in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, aber auch in Krankenhäusern und Altenheimen oftmals die Regel, dass Mitarbeitern in der Pflege nur Teilzeitstellen angeboten wurden.
Begründet wurde dies in der ambulanten Pflege damit, dass die Touren morgens oder nachmittags/abends jeweils nur 4-5 Stunden lang geplant werden konnten.  Im Vordergrund stand sogar der Wunsch vieler Patienten, eine pflegerische Unterstützung nur zwischen 7.00 – 9.00 h bzw. 17.00 – 19.00 h zu erhalten.

Da die vorhandenen Mitarbeiter nicht zeitgleich mehrere Patienten versorgen können, wurden die Touren z.T. ab 6.00 h oder 6.30 h geplant oder bis ca. 10.00 h oder 11.00 h verlängert. Am frühen Abend wurden ebenfalls die Wunschpflegezeiten ausgeweitet.

In der Vergangenheit der ambulanten Pflegedienste galt auch weiterhin überwiegend: Der Wunsch der Patienten geht vor dem Tätigkeitswunsch (-umfang) des Mitarbeiters.

Tatsächlich haben aufgrund der Teilzeitangebote der Pflegedienste in der Vergangenheit sich viele Pflegekräfte in Teilzeit eine weitere (i.d.R. geringfügige) Beschäftigung gesucht, um ihren Verdienst aufzustocken. Damit entstand nicht selten das Problem in den Pflegeeinrichtungen, die Dienstpläne aufeinander abzustimmen bzw. beim Mitarbeiter, beiden Arbeitgebern gerecht zu werden.

Mir berichtete vor einigen Tagen noch eine Pflegedienstleitung, dass sie eigentlich zum 15. eines Monats den Dienstplan für den kommenden Monat veröffentlichen wollte, aber drei Geringfügig-Beschäftigte erst auf den Dienstplan ihres anderen Arbeitgebers warten mussten, um dann mitzuteilen, wann sie im nächsten Monat eingeplant werden können.

Perspektive heute :                                                            

Unterstellen wir, dass die These richtig ist, dass kein ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst sich heute und in Zukunft Sorgen um zu wenig Arbeit und zu versorgende Patienten machen muss (außer er macht qualitativ schlechte Arbeit), dann ist jede Mitarbeiter-Stunde, die mit Mitarbeitern vereinbart werden kann, hilfreich und sinnvoll für den ambulanten Dienst.

Warum daher weiterhin wie früher nur Teilzeitvereinbarungen treffen?

Es geht doch eher um die Frage, wie die Pflegedienstleitung

  1. mit Patienten Vereinbarungen trifft
  2. wieviel Stunden pro Woche/ pro Tag Mitarbeiter arbeiten wollen bzw. aus finanziellen Gründen müssen
  3. wie Mitarbeiter mit ihren Stundenumfängen geplant werden.
  4.                                                            

1. Vereinbarungen mit Patienten

„Guten Tag. Mein Name ist Herr Mustermann (Name ist fiktiv). Ich habe eine Verordnung häusliche Krankenpflege erhalten und es soll ein Wundverband täglich gewechselt werden. Ich möchte gerne, dass Ihr Pflegedienst dies macht, bitte gegen 8.00 h.“

Solche oder ähnliche Anrufe erhlante Sie vermutlich täglich von Anfragern, Angehörigen, z.T. aber auch als vermittelnde Stelle von Arztpraxen oder auch vermehrt Krankenkassen.

Oder auch:

„Guten Tag, Mein Name ist Frau Wünschefrei (Name ist fiktiv). Ich möchte gerne einmal wöchentlich von Ihnen gebadet werden, bitte jeweils freitags gegen 18.00 h.“

Da Sie als Pflegedienstleitung in der heutigen Zeit möglichst effektiv die Touren planen sollten, sind die Wünsche der Patienten nach deren Zeitvorstellungen natürlich legitim. Sie können aber tatsächlich nur im Rahmen Ihrer verfügbaren Zeitmöglichkeiten den Anfragenden und Patienten Hilfen anbieten.

Patienten mit Insulinpflicht, evtl. Kompressionsverbände oder -strümpfe sind i.d.R. morgens eher aus pflegefachlicher Sicht zu versorgen als eine Wundversorgung, die auch am späteren Vormittag oder Mittag oder frühen Nachmittag genauso gut durchgeführt werden kann.

Deutlicher gesagt: Eigentlich geben Sie als PDL heute bei einer neuen Anfrage ein Zeitfenster vor, innerhalb dessen ein Interessent v

on Ihrem Pflege- und Betreuungsdienst verlässlich versorgt werden kann. Maßstab für Ihr Angebot ist die Information über die zu erbringende Leistung, Ihre freien Zeitressourcen und evtl. Lücken in Ihren Touren.

Herrn Muster bieten Sie daher z.B. den Wechsel des Wundverbandes um 13.00 h oder 15.00 h an. Frau Wünschfrei erhält ihr Bad vielleicht mittwochs oder donnerstags um 14.00 h.

Und Sie werden oftmals erleben, dass die Patienten froh sind, einen Pflegedienst gefunden zu haben, der sie noch versorgt, selbst zu einer anderen als zunächst gewünschten Zeit.

2. Beschäftigungsumfang pro Woche                                    

Wieviel Stunden wollen oder müssen Mitarbeiter arbeiten? Manche suchen eine Teilzeitstelle mit z.B. 18 oder 26 Stunden, andere suchen eine Vollzeitstelle, weil sie z.B. ein Haus gebaut haben und auf den Verdienst angewiesen sind.

Seien Sie flexibel in Ihren unternehmerischen Möglichkeiten. Jeder geeignete Mitarbeiter mit einer Vereinbarung, die für beide Seiten akzeptabel sind, hilft Ihnen als Pflegedienstleitung oder Inhaber.

3. Planung der Mitarbeiterstunden auf die Touren:                                               

 „Wie kann ich die Stunden einer Pflegekraft planen, wenn diese eine Vollzeitstelle hat?

Bilden wir dies anhand einer möglichen Dienstplanzeile für den Juni 2018 ab:

Die o.a. Mitarbeiterin müsste im Juni 2018 insgesamt 168 Stunden arbeiten. Sie wird hier mit 166 Stunden geplant.

Im diesem Pflegedienst ist üblich, jedes zweite Wochenende zu arbeiten und dort Teildienste / Doppeldienste zu erbringen.

Die Arbeitszeiten und Dauer der Touren wird in der Legende sichtbar.

„Einige meiner Mitarbeiter möchten gerne in Vollzeit tätig werden, aber nur jedes dritte Wochenende arbeiten und auch keine Teildienste machen“, sagte mir kürzlich eine Pflegedienstleitung bei einem anderen Pflegedienst.

Ein Mitarbeiter hat sowohl Rechte, aber auch Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Die vertraglichen und arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten von Mitarbeitern und Pflegedienst bedeuten, die zugesagte Versorgung Ihrer Patienten zu beachten, entsprechende Lösungen und ggfls. auch Kompromisse zu vereinbaren.

Wie auch im ersten Beispiel bedeutet dies, dass 168 Stunden im Monat erbracht werden müssen. Die Arbeitszeit pro Arbeitstag muss weiter steigen, wenn jedes dritte Wochenende nur gearbeitet werden sollte. Und ganz ohne Teildienste ist dies nicht darstellbar:

Hier kommt die Planung im Juni auf 164,5 Std Soll-Arbeitszeit.

In beiden Beispielen ist die Planung etwas unter der eigentlichen SOLL-Arbeitszeit. Gehen wir davon aus, dass im Laufe des Monats noch weitere Anfragen kommen, dann kann mit diesem Planungsansatz ohne Überbelastung des Mitarbeiters noch der eine oder andere Patient aufgenommen werden, sofern er zeitlich und räumlich in die Tour passt.

Können Frühtouren mit 5-7 Stunden Zeitdauer geplant werden?

Ich meine, grundsätzlich Ja.

Erste Priorität zu Beginn einer Frühtour haben Patienten, z.B. die insulinpflichtig sind oder die Hilfen beim Anziehen/ Ausziehen der Kompressionsstrümpfe benötigen. Weitere Unterstützungen bei der Grundpflege, beim Anziehen helfen und/oder Medikamentengabe schließen sich häufig an. Wenn eine Tour um 6.30 h beginnt, dann sind dies die überwiegenden Tätigkeiten bis ca. 10.00 h. Danach können sich Patienten mit z.B. Wund- oder Portversorgungen anschließen. Auch Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI können durch qualifizierte Pflegefachkräfte während ihrer Tour angeschlossen werden. Und am Mittag fangen die ersten Mittagseinsätze z.B. mit Behandlungspflegen wieder an.

Wie setze ich dies um?

Sie haben z.B. bisher drei Frühdiensttouren für examinierte Pflegefachkräfte, mit denen Sie 25 Std. Verträge vereinbart haben. Jeder Frühdienst dauert bisher bis zu vier Stunden. Sie nutzen das Interesse der Mitarbeiter, mehr Stunden arbeiten zu wollen und vereinbaren neue Verträge mit z.B. 32 Std./ Woche (sinnvoll mit einem ergänzenden flexiblen Zeitkorridor; bis 25 % ist zulässig, also z.B. 32 -40 Std.).

Aus drei Frühdiensttouren a Stunden bilden Sie 2 Frühdiensttouren a 6 Stunden, da Sie die Patienten mit zwingender frühen Versorgung (Insulin, Kompressionsstrümpfe, etc.) auch in zwei Touren versorgen können.

Nachteil: Die einzelne Tour wird länger und die Patienten müssen veränderte Pflegezeiten akzeptieren. Lösung: Wenn z.B. die Touren von 7.00 h – 13.00 h dauern, dann könnten z.B. in der Zeit zwischen 11.00 – 12.00 Beratungseinsätze durchgeführt werden, bevor dann ab 12.00 h wieder Mittags-Behandlungspflegeeinsätze stattfinden.

Weiterer Vorteil: Sie gewinnen mehr Mitarbeitermotivation durch mehr Verdienstmöglichkeit und einen zusätzlichen freien Kopf und 2 freie Hände, die Sie für weitere Patientenanfragen nutzen können.

Was ist notwendig:

  1. Ein Strategiewechsel bei Ihnen als Träger und PDL
  2. Ein Umdenken bei den Mitarbeitern, die bisher eher an kürzere Touren gewöhnt sind
  3. Ein Lernen der Patienten, dass es Kompromisse zwischen der Wunschzeit und der möglichen Pflegezeit gibt

Ein Pflege- und Betreuungsdienst sollte in Zukunft am besten sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte in den verschiedenen Tätigkeitsgruppen beschäftigten, deren Beschäftigungsumfang differenziert nach den Wünschen der Mitarbeiter und den Notwendigkeiten der zugesagten Patientenversorgung vereinbart ist.