Egal ob Sie gerade eine neue Tagespflege eröffnet haben oder schon mehrere Jahre in Betrieb sind: Eine Pflegesatzverhandlung für Ihre Einrichtung sollte jährlich durchgeführt werden. Die Ergebnisse aus der Pflegesatzverhandlung sind maßgeblich für die wirtschaftliche Situation Ihrer Tagespflege. 

Die Vergütungsvereinbarung ist das Fundament für eine wirtschaftliche Basis der Tagespflege. Die Vergütungsvereinbarung ist das Ergebnis der Pflegesatzverhandlung. Die Vergütungsvereinbarung wird i.d.R. für 12 Monate abgeschlossen (und läuft so lange weiter, bis der Betreiber die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen zu neuen Vergütungsverhandlung auffordert).

In der Pflegsatzverhandlung wird zwischen a) dem Pflegesatz, b) Unterkunft+ Verpflegung, c) Zusätzliche Betreuung nach § 43b und d) Fahrtkosten unterschieden. Die Investitionskosten-(Förderung) wird mit dem Landkreis/ Sozialhilfeträger/ Bundesland geklärt.

Für neue und bestehende Tagespflegen sind zwei Überlegungen für die Vorbereitung einer Pflegesatzverhandlung wichtig:

  1. Strategisches Planen: Wo will ich mich mit meiner Tagespflege positionieren?
  2. Belegbare Planung: Wie kann ich die Pflegesatzkalkulation mit belegbaren und nachweisbaren Unterlagen erstellen?

Wann sollte eine Pflegesatzverhandlung vorbereitet werden?

Es macht Sinn, ca. 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Vereinbarungszeit der Vergütungssätze die nächste Pflegesatzverhandlung vorzubereiten.

Wie sollte eine Pflegesatzvorbereitung und -verhandlung durchgeführt werden?

Überlegen Sie: Wer sitzt auf der anderen Seite bei einer Pflegesatzverhandlung? Dies ist meist ein erfahrener Pflegesatz-Verhandler einer Pflegekasse im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen und Landkreis/ Sozialhilfeträger. Seine Krux: Er muss die ausgehandelten Ergebnisse auch gegenüber seinen Kollegen erklären und vertreten können.

Eine Pflegesatzverhandlung sollte daher auf Betreiberseite eine Person durchführen, die über folgende Fähigkeiten verfügt: Verhandlungsgeschick, Schlagfertigkeit, sachliche und ruhige Kommunikation. Ebenfalls sollte diese Person mit den Prozessen und Aufwendungen einer Tagespflege vertraut sein um möglichst überzeugend argumentieren zu können. Bei Trägern oder Tagespflegen, die in dieser Hinsicht wenige Erfahrungswerte besitzen, kann es nützlich sein eine externe Beratung zu involvieren. 

Obwohl die Pflegesatzverhandlung stets auf Verhandlungsgeschick basiert, können Sie gewisse normierte Rahmenbedingungen für Sie nutzen. Nutzen Sie beispielsweise entsprechende BSG-Urteile: Belegbare und tarifliche Personalkosten müssen seitens der Pflegekassen anerkannt werden.

Eine Beratung durch uns mit Verhandlungserfahrung kann die Zusammenhänge zwischen Ihren Kosten und prospektiven Pflegesätzen herstellen und Ihnen in einer Verhandlung so einen Vorteil verschaffen. 

Sprechen Sie uns an! Wir begleiten Sie gerne im Prozess der Pflegesatzverhandlung und führen die Verhandlung in Ihrem Auftrag.

Unsere Erfahrung ermöglicht in der Regel, ein besseres Ergebnis für Sie zu erzielen.