Was erleben Pflegekräfte in der ambulanten Pflege häufig in ihren Einsätzen? Zum einen ältere alleinstehende Pflegebedürftige, für die die Pflegekraft nicht selten der einzige Kontakt am Tag darstellt. Ein entsprechender Gesprächsbedarf und -wunsch seitens der Patienten wird direkt oder indirekt häufig geäußert („Schwester, setzen Sie sich doch zu mir und trinken Sie eine Tasse Kaffee mit mir“). Die Aufenthaltszeit der Pflegekräfte bei den Patienten ist jedoch über die vereinbarte Leistung begrenzt, so dass Pflegekräfte die geäußerten zusätzlichen Wünsche nach Gespräch (leider) ablehnen müssen.

Andererseits sehen Pflegekräfte in der ambulanten Patientenversorgung pflegende Angehörige, die mit der Pflegesituation belastet oder überfordert sind und manchmal sogar in versteckter oder offener Gewalt ausarten.

Die Tagespflege wiederum kann gerade für alleinstehende Pflegebedürftige einen „Tag in Gemeinschaft“ anbieten und so der Vereinsamung entgegenwirken. Als zweites Ziel der Tagespflege ist die Entlastung der Angehörigen definiert, in dem die pflegebedürftige Person gut betreut und versorgt wird und der Angehörige einen Tag zur Erholung erhalten kann.

Daher könnten, wenn man ambulante Pflege und Tagespflege aus Sicht des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen denkt, diese beiden Unterstützungsformen eine hilfreiche, sich ergänzende Form darstellen. Der Gesetzgeber hat durch die beiden Pflegebudgets ambulant und Tagespflege für Pflegebedürftige unterstützende Rahmenbedingungen geschaffen.

Die Praxis ist häufig aber eine andere:

  • Wenn ein Patient in die Tagespflege gehen soll, muss evtl. die ambulante Tour umgestellt werden oder die Pflegekraft früher anfangen, damit der Patient auch versorgt ist, wenn der Fahrdienst kommt.
  • Und wenn der Patient mehrmals die Woche in die Tagespflege geht, muss fast jeden Tag die ambulante Tour angepasst werden.
  • Mittagseinsätze fallen für die ambulante Pflege weg, somit auch Einnahmen.

Und nicht selten berichten Tagespflege-Leitungen, dass mit dem eigenen ambulanten Pflegedienst oder mit ambulanten Kooperationspartnern wenige Kontakte und Absprachen bestehen.

Natürlich kann eine Zusammenarbeit nicht erzwungen werden. Bei einem Träger mit ambulanter Pflege und Tagespflege sollte jedoch eine gemeinsame Absprache und gegenseitige Abstimmung unbedingt erfolgen.
Wie kann man mögliche „Störungen oder Probleme“ in Synergieeffekte umwandeln? Einige Beispiele:

Problem: Wegen der Tagespflege müsste der Patient morgens zeitlich früher versorgt werden.
Lösungsidee: Die Tagespflege verschiebt die Abholung um 30 Minuten nach hinten und ermöglicht somit dem ambulanten Dienst „Luft“ in seiner Planung zu erhalten.

Problem: Wegen der Tagespflege fällt der Mittagseinsatz aus und es kann keine Einnahme erzielt werden.
Lösungsidee: Der ambulante Dienst hat mittags keine Einnahme, aber auch keinen Zeitaufwand für die Mitarbeiter. Die freie Arbeitszeit kann zur Versorgung eines weiteren Patienten genutzt werden oder z.B. auch einer alleinerziehenden Mitarbeiterin ermöglichen, eher die Tour abschließen und nach Hause fahren zu können.

Problem: Ein ambulanter Patient, der weiter entfernt wohnt, müsste morgens durch den ambulanten Dienst für die Behandlungspflege und den Fahrdienst der Tagespflege angefahren werden.
Lösungsidee: Die Behandlungspflege erfolgt in der Tagespflege und ermöglicht somit dem Pflegedienst, eine unwirtschaftliche Fahrt zu vermeiden.

Eine Tagespflege-Leitung und eine ambulante Pflegedienstleitung sollten daher regelmäßig die Rahmenbedingungen und die Situation der Patienten/ Gäste miteinander besprechen.