(Veröffentlicht in der „Häuslichen Pflege“ 05/2018)

Im Durchschnitt versorgen private ambulante Pflegedienste 40 (SGB XI) Patienten, öffentliche Träger 64 und freigemeinnützige Träger 74 Patienten. (Quelle: Pflegestatistik 2015)

Für alle Pflegedienste, besonders aber für kleinere ambulante Dienste stellt sich die Frage, ob und wie sie in Zukunft weiter gut existieren können. Meine Empfehlung lautet: In Pflegenetzwerken.

 

Die heutige ambulante Pflegelandschaft ist „bunt“: Über 8.500 inhabergeführte ambulante Pflegedienste und über 4.500 Sozialstationen von freigemeinnützigen Trägern in unterschiedlichsten Größen beraten, betreuen und pflegen Hilfe- und Pflegebedürftige und unterstützen deren Angehörige.

Rechtlich sind diese in Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), bei freigemeinnützigen Trägern auch in Vereinsform (e.V.) oder gemeinnütziger GmbH und bei öffentlichen Trägern als Eigenbetriebe oder GmbH organisiert.

 

Vergangenheit und Zukunft.

Sie haben als Pflegedienstleitung oder Inhaber vielleicht selbst in der Vergangenheit erlebt, dass Ihr Pflegedienst innerhalb eines Jahres um 30 % gewachsen ist oder aber auch aufgrund von vielen Kündigungen von Mitarbeitern deutlich verkleinert werden musste.

Ein kleines Team zu führen ist einerseits für eine Pflegedienstleitung ein Vorteil, andererseits steigt die Belastung überproportional, wenn Mitarbeiter im Urlaub sind oder krank werden, da die Versorgungspflicht gegenüber den aufgenommenen Patienten bestehen bleibt.

 

Die gesetzlichen und fachlich/qualitativen Anforderungen sind für alle Pflegedienste gleich, egal wie groß sie sind. Trotz der Entbürokratisierungsoffensive für die Pflegedokumentation in den letzten 2 Jahren ist aber gleichzeitig davon auszugehen, dass durch Abrechnungsprüfungen oder Pflegefehler Verwaltungsaufwand und Prüfanforderungen steigen werden.

Dies bedeutet für kleine Pflegedienste eine überdurchschnittlich hohe Belastung im Vergleich zu größeren Diensten.

 

In Zukunft wird ein organisches oder internes Wachstum wie in der Vergangenheit aufgrund der Personalknappheit in der Pflege und Betreuung i.d.R. nicht mehr oder seltener stattfinden.

Ein externes Wachstum kann aber weiterhin durch eine Ergänzung zusätzlicher Geschäftsfelder oder durch Kooperationen oder Zusammenschlüssen mit anderen Pflegediensten erfolgen. Aus Sicht der Patienten hat dies große Vorteile von verschiedenen Angeboten und Hilfen unter „einer Adresse“, aber auch für den oder die Träger, da Synergieeffekte genutzt werden können.

Drei Beispiele dazu:

Beispiel 1:

Zwei kleine Pflegedienste mit je 40 und 60 Patienten gehen eine strategische Kooperation und Partnerschaft ein. Aus zwei Einzelunternehmen entsteht eine neue GmbH.
Die beiden bisherigen Pflegedienstleitungen bleiben als PDL für Team A und Team B weiter für ihre Region tätig. Es finden gegenseitige Unterstützungen der Mitarbeiterschaft im Urlaubs- und Krankheitsfall statt.  Ein gemeinsames Qualitätsmanagement entlastet beide Pflegedienstleitungen und verbessert die Qualität der ambulanten Versorgung.

Beispiel 2:

Ein ambulanter Pflegedienst mit 80 Patienten erweitert sein Geschäftsfeld um den Bereich a) betreute Hauswirtschaft und b) Senioren-Wohngemeinschaften. Durch die Vermeidung von Fahrwegen in der Versorgung der Patienten in den Senioren-Wohngemeinschaften kann der Pflegedienst Zeit für Mitarbeiter sparen (Fahrwege entfallen) und weitere Patienten aufnehmen und versorgen.

Beispiel 3:

Ein ambulanter Pflegedienst mit 250 Patienten an drei Standorten geht mit einer Wohnungsbaugesellschaft eine Kooperation ein. Diese errichtet als Vermieter eine Tagespflege eine Reihe von Seniorengerechten Wohnungen, die vom Pflegedienst betreut werden.

Die Tagespflege wird zu 80 % von eigenen Patienten und Mieter der seniorengerechten Wohnungen besucht. Weitere 20 % der Tagespflege-Gäste kommen aus der Nachbarschaft. Damit kann von einer guten Auslastung der Tagespflege schon im Planungsansatz ausgegangen werden.
Im Einzelfall muss geprüft werden, wie das eigene Pflegenetzwerk oder ein Netzwerk im Rahmen von Kooperationen entwickelt werden kann.

Jeden Inhaber oder Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes sollte zunächst drei Punkte bedenken:

Danach folgen strategische Überlegungen und Planungen:

Die Vorteile eines Pflegenetzwerkes können zusammenfassend wie folgt dargestellt werden:

Weitere Empfehlungen:

Für Pflegenetzwerke innerhalb eines Trägers ist die Rechtsform einer GmbH in der heutigen Zeit sicherlich sinnvoll, da die Haftung auf das Stammkapital begrenzt ist.

Für Pflegenetzwerke als Kooperationsmodell zwischen verschiedenen Pflegediensten gibt es verschiedene Lösungen, die im Einzelfall geprüft und bewertet werden sollten.