Stellen Sie sich vor, Sie betreuen und pflegen täglich 80 Patienten in ihrem Pflegedienst.
Wieviel zusätzliche § 37.3 SGB XI Kunden beraten und begleiten Sie dazu viertel- bzw. halbjährlich?
10 %, 25 %, 50 %, 100 % in Ergänzung zu Ihren Patienten?
Ich habe in der Beratung von Pflegediensten diese Prozentsätze alle schon erfahren. Auch Pflegediensten, die bei 100 Patienten auch mehr als zusätzlich 100 § 37.3 Kunden betreuen.
Anbei mehrere Leitfragen und eine Empfehlung für Sie als PDL:
Was ist ein § 37.3 SGB XI Kunde?
Manche Pflegedienste sagen, ein zusätzlicher Aufwand, dessen Beratungszeit für den Pflegedienst nicht entsprechend vergütet wird. Daher besteht wenig Interesse, diese § 37.3 Kunden bewusst und aktiv zu akquirieren.
Manche Pflegedienste sagen, ein Aufwand, der nicht entsprechend vergütet wird, aber für die Zukunft potentielle Kunden darstellt. Zum Beispiel für die Leistungen nach SGB V und XI, aber auch für Privatangebote. Daher werden diese Kunden aktiv alle 3 bzw. 6 Monate angesprochen, bevor diese sich selbst wieder bzgl. des Beratungsnachweises melden.
Diese Kunden erhalten ebenfalls wie die Patienten regelmäßige Veröffentlichungen und Informationen vom Pflegedienst und werden daher mit im Adressverzeichnis geführt.
Viele Pflegedienste nennen diese § 37.3 SGB XI Kunden auch „Pre-Patienten“, also zukünftige Patienten.
Wieviel Umsatz können Sie mit § 37.3 SGB XI Kunden erzielen?
Beispielrechnung: Sie haben 50 Kunden mit § 37.3 SGB XI Einsätzen.
Nun, zunächst werden Sie sagen: Jedes halbe Jahr ein Einsatz für die Pflegegrade 1, 2 und 3 mit 23 €/ vereinbarte Vergütung in Ihrem Bundesland = Anzahl der Kunden PG 1-3 x 23 €.
Jedes viertel Jahr ein Einsatz für die Pflegegrade 4 und 5 mit 33 €/ vereinbarte Vergütung in Ihrem Bundesland = Anzahl der Kunden PG 4-5 x 33 €.
Somit wird deutlich, dasss Sie mit § 37.3 SGB XI Kunden deutlich mehr Umsatz erzielen können als nur über die Vergütung der „Pflicht-Beratungen“.
Wer sollte die § 37.3 SGB XI Beratung durchführen?
Für die „Beratungs-Pflegefachkräfte“ kommen folgende Personengruppen aus der Mitarbeiterschaft in Frage:
- geeignete vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte in Ergänzung zu den Touren, gesundheitlich beeinträchtigte Pflegefachkräfte, die erfahren sind und eine gute Kommunikationsgabe haben
- Pflegefachkräfte, die eventuell einmal zukünftig Leitungsaufgaben übernehmen sollen, und sich über die Durchführung der Beratungsgespräche SGB XI persönlich entwickeln und daraus lernen können.
Stellen Sie sich vor, Sie hätten zusätzlich zu Ihren Patienten 50 % oder mehr Kunden nach § 37.3 SGB XI. Dann benötigen Sie auch etwas entsprechende Personalressourcen für die Beratung und Begleitung dieses Kundenstamms.
Aber:
Sie haben bei zukünftige Schwankungen (Sterbefälle, Altenheimumzug) innerhalb Ihres Patientenstammes ein großes Potential, das Sie jeweils gezielt ansprechen können, um aus „Kunden“ dann „Patienten“ zu machen.
Und sie können Anfragen Ihrer Kunden und deren Angehörigen befriedigen und in einem Bereich expandieren, in dem Sie zum Teil keine examinierten Pflegefachkräfte benötigen.
Meine Empfehlungen:
- Sehen Sie diese § 37.3 SGB XI Kunden als zukünftige Patienten.
- Gehen Sie aktiv auf diese zu und bieten Sie diesen Ihre Leistungen (auch Privatleistungen) aktiv an.
- Entzerren Sie die üblichen Quartalbelastungen und -Anfragen nach der Beratung nach § 37.3 SGB XI zur Vorlage für die Pflegekasse, in dem Sie Ihre Kunden auf jeden Monat und innerhalb der Wochen verteilen.
- Nehmen Sie sich Zeit und „quetschen“ Sie diese nicht zwischen andere „wichtige Termine“.
- Wenn Sie das Prinzip differenzierte Tätigkeiten für differenzierte Mitarbeiter in Ihrem Pflegedienst haben: Diese § 37.3 SGB XI Beratung kann auch gut von entsprechend qualifizierten älteren Mitarbeiter/innen oder Vollzeitkräften durchgeführt werden.
- Hören Sie auf die Wünsche der Kunden in den § 37.3 SGB XI Beratungen, seien Sie kreativ und gestalten Sie daraus neue Serviceangebote.
- Werten Sie die § 37.3 SGB XI Beratungseinsätze jedes Jahr aus: Wieviel Zeit/Aufwand haben Sie investiert, wieviel Pflege- und Privatleistungen haben Sie abgerechnet.
Ich freue mich über Ihre Erfahrungen und Rückmeldungen, hier oder gerne auch auf Facebook.