Kommentar zum Formular § 37.3 SGB XI Ist das ein Witz? Das neue Formular als Nachweis zu den Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI verlangt wieder Kohledurchschrift und Zwischenpappe. Back to the Roots?! Dann sollten auch wieder die Karteikarten der 70er Jahre eingeführt werden, auf denen man die Leistungen bei den Patienten eingetragen hat. Und die Stecktafel für die Dienstplanung. Natürlich wird der Kürzungsabschlag von 5 % bei postalischer Abrechnung auch sofort wieder abgeschafft. Hier sollte das Bundesgesundheitsministerium sofort! diesen Unsinn stoppen. Der neue (Pflege)Mindestlohn Der neue (Pflege)Mindestlohn ab Januar 2020 ist zu beachten. Der allgemeine Mindestlohn steigt auf 9,35 €, der Pflege-Mindestlohn auf 11,35 € in den alten und auf 10,85 € in den neuen Bundesländern. Für Hauswirtschaftskräfte gilt der allgemeine Mindestlohn, aber: Wenn in den Tätigkeiten der Hauswirtschaftlichen Kräfte mehr als 25 % auch betreuend, aktivierend, tagesstrukturierende Arbeiten vorliegen, dann gilt auch für diese Berufsgruppe der Pflegemindestlohn. Klären Sie die Tätigkeiten über die Stellenplatzbeschreibungen – und achten Sie auf die Einhaltung der definierten Tätigkeiten. Steuerrecht: Minijobs und Teilzeit Seit 2019 ist § 12 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) besonders bei Minijobs zu beachten. Arbeitsrechtlich ist die bestimmte wöchentliche Arbeitszeit sowie die Dauer der täglichen Arbeitszeit festzulegen. Ansonsten wird bei Prüfungen von der Rentenversicherung von einer 20 Std. Woche ausgegangen. Hieraus wird ein Phantomlohn errechnet, der i.d.R. dazu führt, dass für MiniJobs Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind, und zwar vom Arbeitgeber für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Dies kann zu hohen wirtschaftlichen Belastungen führen. Für Minijobs und Teilzeitkräfte kann die „bestimmte“ wöchentliche Arbeitszeit gem. § 12 TzBfG durch eine Mindestarbeitszeit pro Woche beschrieben werden. Hinzu kann ein Korridor von bis zu 25 % vereinbart werden, der bei dienstlichem Bedarf genutzt wird (Achtung: bei Minijobs kann dies schnell zu Überschreitungen der Pauschalen Versteuerung führen). Weiterhin muss die tägliche Arbeitszeit belegbar dokumentiert werden (i.d.R. durch die Dienst- und Tourenplanung). Wer nicht prüft und handelt, geht ein hohes Risiko ein. |