Newsletter Januar 2020Im Browser ansehen
 Unternehmensberatung ambulante und teilstationäre Pflege | Anerkannter Gutachter und Sachverständiger (DGuSV)

Diesen Monat im Newsletter:

1.     Aktuelle Termine, Veranstaltungen und Workshops

2.     Neue Veröffentlichungen von uns

3.     Ambulant: Formular § 37.3 SGB XI

3.1     Ambulant: Der neue (Pflege)-Mindestlohn

3.2     Steuerrecht: Minijobs und Teilzeit

4.     Tagespflege: Befreiung vom Fahrdienst

5.     Der Lesetipp des Monats

6.     Zum guten Schluss

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir hoffen, dass Sie gesund in das neue Jahr 2020 gekommen sind. Vielleicht konnten Sie etwas Energie sammeln und haben bereits neue Pläne für 2020?

Wir haben ebenfalls Pläne für das neue Jahr festgelegt und freuen uns auf die anstehenden Beratungsprojekte mit Ihnen. 

Wird der Newsletter nicht richtig angezeigt? Klicken Sie einfach oben rechts auf „Im Browser anzeigen“! Haben Sie Fragen, Anregungen? Nehme Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir wünschen viel Freude beim Lesen des Newsletters.

Peter Wawrik, Lukas Wawrik

 

1. Aktuelle Termine, Veranstaltungen und Workshops
 

     23.01.2020      

 Crash-Kurs Tagespflege erfolgreich planen und betreiben

Stuttgart

 

    18.03.2020      

Fachtagung Tagespflege

München 

 

08.05.2020

Tagespflege Intensiv Wochenende

Leipzig

 

05.05.2020

Vorankündigung: Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten

Fulda

 

2. Neue Veröffentlichungen von uns
Generations- und lebensphasenorientiertes Personalmanagement (GLPM) verstehen – Teil 1
Dieser Beitrag gliedert sich in zwei Teile: Teil 1: Generations- und lebensphasenorientiertes Personalmanagement (GLPM) verstehen Teil 2: Generations- und lebensphasenorientiertes Personalmanagement (GLPM) umsetzen Für die Zukunft: Generations- und lebensphasenorientiertes Personalmanagement…
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3. Ambulante Pflege

Kommentar zum Formular § 37.3 SGB XI

Ist das ein Witz? Das neue Formular als Nachweis zu den Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI verlangt wieder Kohledurchschrift und Zwischenpappe. Back to the Roots?! Dann sollten auch wieder die Karteikarten der 70er Jahre eingeführt werden, auf denen man die Leistungen bei den Patienten eingetragen hat. Und die Stecktafel für die Dienstplanung. Natürlich wird der Kürzungsabschlag von 5 % bei postalischer Abrechnung auch sofort wieder abgeschafft. 

Hier sollte das Bundesgesundheitsministerium sofort! diesen Unsinn stoppen.

 

Der neue (Pflege)Mindestlohn

Der neue (Pflege)Mindestlohn ab Januar 2020 ist zu beachten. Der allgemeine Mindestlohn steigt auf 9,35 €, der Pflege-Mindestlohn auf 11,35 € in den alten und auf 10,85 € in den neuen Bundesländern.

Für Hauswirtschaftskräfte gilt der allgemeine Mindestlohn, aber: Wenn in den Tätigkeiten der Hauswirtschaftlichen Kräfte mehr als 25 % auch betreuend, aktivierend, tagesstrukturierende Arbeiten vorliegen, dann gilt auch für diese Berufsgruppe der Pflegemindestlohn. Klären Sie die Tätigkeiten über die Stellenplatzbeschreibungen – und achten Sie auf die Einhaltung der definierten Tätigkeiten.

 

Steuerrecht: Minijobs und Teilzeit

Seit 2019 ist § 12 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) besonders bei Minijobs zu beachten. Arbeitsrechtlich ist die bestimmte wöchentliche Arbeitszeit sowie die Dauer der täglichen Arbeitszeit festzulegen. Ansonsten wird bei Prüfungen von der Rentenversicherung von einer 20 Std. Woche ausgegangen. Hieraus wird ein Phantomlohn errechnet, der i.d.R. dazu führt, dass für MiniJobs Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind, und zwar vom Arbeitgeber für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Dies kann zu hohen wirtschaftlichen Belastungen führen.

Für Minijobs und Teilzeitkräfte kann die „bestimmte“ wöchentliche Arbeitszeit gem. § 12 TzBfG durch eine Mindestarbeitszeit pro Woche beschrieben werden. Hinzu kann ein Korridor von bis zu 25 % vereinbart werden, der bei dienstlichem Bedarf genutzt wird (Achtung: bei Minijobs kann dies schnell zu Überschreitungen der Pauschalen Versteuerung führen).

Weiterhin muss die tägliche Arbeitszeit belegbar dokumentiert werden (i.d.R. durch die Dienst- und Tourenplanung).

Wer nicht prüft und handelt, geht ein hohes Risiko ein. 

4. Tagespflege

Eine gute Nachricht vorab: Ganz Bayern ist befreit.
Es geht um die Befreiung des Fahrdienst der Tagespflege von den Verpflichtungen des Personenbeförderungsgesetzes für die Fahrten von der Wohnung der Gäste zur Tagespflegeeinrichtung, so in einem Auszug aus dem Schreiben des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 08.06.2005 zu einer Anfrage des Bayrischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. 

Aus einigen Bundesländern haben wir inzwischen verschiedene weitere Rückmeldungen erhalten. Wenn Sie ebenso eine schriftliche Befreiung für Ihren Fahrdienst erhalten haben, so senden Sie uns diese bitte zur Kenntnis zu.
Für Tagespflegen, die sich mit dieser Thematik noch nicht beschäftigt haben, gibt es einen schriftlichen Muster-Antrag, den wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden.

5. Der Lese-/Büchertipp im Januar
 

Im Januar ein etwas anderer Lesetipp:

Kennen Sie Google News? Google News ist das „Zeitungsverzeichnis“ im Internet. Es fasst alle Zeitungsartikel zu einem bestimmten Suchbegriff zusammen. Suchen Sie dort mal nach „Tagespflege“:

Google News „Tagespflege“

Interessant, oder? Es sind hauptsächlich Weihnachtsfeiern aus Tagespflegen aus lokaler Presse. Sind Sie auch zu finden? Haben Sie Ihre Weihnachtsfeier in Ihrem Schaukasten, in der lokalen Zeitung oder im Internet (auf Ihrer Homepage, Facebook oder über Ihre lokale Presse) veröffentlicht? Nutzen Sie diese Chance und machen Sie sich auffindbar. 

6. Zum guten Schluss

Kennen Sie schon den Begriff „Rauhnacht“? Wikipedia sagt, dass es sich um die Zwölf Weihnachtstage vom Weihnachtstag (25. Dezember) bis zum Fest der Erscheinung des Herrn (6. Januar) handelt. Der Ursprung des Begriffes ist interessant. Ein regionaler Begriff?

Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!
Wawrik Pflege Consulting
Lohner Höhe 14
59505 Bad Sassendorf