In den letzten Monaten haben eine Reihe von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten ihre Kapazitäten für die § 37.3 SGB XI Beratung verringert. Die Gründe dafür waren begrenztes Fachpersonal und eine nicht kostendeckende Vergütung mit 23 € bzw. 33 € für die Beratungseinsätze incl. Wege- und Dokumentationszeit.

Besonders in ländlichen Regionen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, aber auch in anderen Bundesländern musste dies festgestellt werden.

Im Herbst 2018 habe ich dazu in einem Blog deutlich gemacht, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen die Vergütung für die § 37.3 SGB XI Einsätze neu verhandelt werden sollte.

Ein guter und qualitativer Beratungseinsatz dauert in der Regel 30 – 45 Minuten, so meine Ergebnisse einer durchgeführten Umfrage unter Pflegediensten im letzten Jahr. Hinzu zu rechnen sind von der Pflegefachkraft entsprechende Wege- und Dokumentationszeiten. Aber auch in der Verwaltung entsteht Aufwand, der mit berücksichtigt werden muss.

Die Kosten einer examinierten Pflegefachkraft betragen derzeit je Tarif und Vergütung des Trägers inclusive Nebenkosten im Durchschnitt ca. 54 € pro Fachleistungsstunde.

Erste neue Vergütungen sind abgeschlossen:

In Brandenburg hat der Berufsverband BAH für die ihm angeschlossenen Pflegedienste eine neue Vergütung ab 01.01.2019 in Höhe von 35€ für die Beratung incl. Wegezeit für alle Pflegegrade abgeschlossen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine neue Regelung auf Landesebene für die inhabergeführten Pflegedienste und die der Wohlfahrt in Höhe von 1.350 Punkte * jeweiligem Punktwert ab 01.02.2019.

In Bayern gibt es lt. Information der Wohlfahrtsverbände eine neue Vereinbarung ab 01.03.2019 in Höhe von 4,20 € je angefangene 5 Minuten. Eine Beratung incl. Wegezeit kann maximal 75 Minuten betragen.

Aus anderen Bundesländern und von den Berufsverbänden hört man derzeit, dass auch dort verhandelt wird.

Es gibt jetzt schon verschiedene Modelle, wie in den beschriebenen Beispielen deutlich gemacht.

Mir wäre wichtig:

  1. Der Pluralismus in Deutschland führt zu verschiedenen Vereinbarungen auf Landesebenen für eine Leistung, die inhaltlich bundesweit gleich ist. Wenn es verschiedene Vereinbarungen geben soll, dann halte ich eine ähnliche und nachvollziehbare Struktur für sinnvoll.
  2. Neue Regelungen sollten einfach zu verwalten sein. Die bayerische Vereinbarung verlangt ein minutiöses Aufschreiben der Beratungszeit, um jeweils pro angefangene 5 Minuten die Abrechnung erstellen zukönnen.
  3. Eine Erhöhung von 23 € bzw. 33 € inBrandenburg auf 35 € für alle Pflegegrade deckt m.E. nicht die Kostensteigerungen der letzten Jahre und kann daher nicht als Verbesserung gewertet werden.
  4. Der Ansatz im Land NRW, über einen gleichenFaktor (1.350 Punkte) * den jeweiligen Punktwert des Trägers den Beratungseinsatz abzurechnen, ist m.E. ein empfehlenswertes Modell, da im Punktwert die jeweiligen Tarifkosten des Trägers mit abgebildet sind.
  5. Sinnvoll wäre auf der Basis des NRW Modells noch eine Differenzierung nach a) Beratungsleistung und b) Wegezeit, um z.B. in ländlichen Regionen eine dem Zeitaufwand entsprechende höhere Fahrtkostenpauschale vereinbaren zu können.