Zu den Aufgaben eines Betreibers einer Tagespflege gehört auch die Sicherstellung einer angemessenen Beförderung des Tagespflegegastes von der Wohnung zur Tagespflege und zurück. Dieses ist seit Beginn der Pflegeversicherung in § 41 SGB XI so verankert und ebenso in die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege)“ kurz MuG teilstationär (Strukturqualität 2.2.2) aufgenommen.
Wie die Beförderung ausgestaltet ist, ob sie durch einen eigenen oder externen Fahrdienst durchgeführt wird, bleibt dem Betreiber überlassen und ist seine unternehmerische Entscheidung.
Eigener Fahrdienst vs. Fremdvergabe
Beförderung durch eigene Kräfte oder externe Dienstleister – das ist eine wichtige, aber schwierige Frage.
Eine pauschale Bewertung und Empfehlung kann vom Autor nicht gegeben werden, da die Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern und bei den Trägern sehr verschieden sind.
Vorteile für einen eigenen Fahrdienst sind:
1) Eigene Steuerung des Fahrdienstes, Ankunfts- und Abfahrtszeiten
2) Einbindung der Fahrer in den Tagesablauf der Tagespflege, Dienst- und Fachaufsicht über die Fahrer
3) Nutzung der KFZ für weitere Angebote z.B. als ambulanter oder stationärer Träger
4) Nutzung der KFZ als Werbemittel für die Tagespflege und die Angebote des Trägers
5) Keine Abhängigkeit von Fremddienstleistern
Vorteile für eine Vergabe des Fahrdienstes sind:
1) Keine eigene Personalplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung für den Fahrdienst
2) Kalkulierbare Kosten durch vertragliche Vereinbarung mit dem Fremddienstleister
3) Keine Investitionskosten für die KFZ, kein laufender Arbeitsaufwand bei Unfall, Reparatur etc.
Eine Zusammenfassung aus der Praxis von Tagespflegen könnte tendenziell lauten:
Tagespflege nach Einrichtungsart | |
Solitäre Tagespflege: | Größere solitäre Tagespflegen (über 20 Plätze) haben eher einen eigenen Fahrdienst, kleinere solitäre Tagespflegen nutzen eher einen externen Dienstleister. |
Ambulanter Pflegedienst mit Tagespflege: | Tendenziell eher eigener Fahrdienst, da die KFZ sowohl für die Tagespflege als auch für die Beförderung von ambulanten Patienten genutzt werden können. |
Stationäre Träger mit Tagespflege: | Tendenziell eher eigener Fahrdienst, da die KFZ sowohl für die Tagespflege als auch für den stationären Bereich genutzt werden. |
An dieser Stelle lässt sich natürlich keine pauschale Empfehlung darüber geben, welche der genannten Formen bevorzugt werden sollen.
Es sind keine offiziellen Statistiken bekannt, wieviele der inzwischen über 5.400 Tagespflegen einen eigenen Fahrdienst vorhalten, wie viele diesen vergeben haben und wieviele ein „sowohl als auch“ nutzen.
In den Seminaren für Tagespflege-Leitungen seit Sommer 2017, bei Beratungen von Tagespflegen und über die TP Facebook-Gruppe wurde die Frage, ob ein eigener Fahrdienst vorgehalten wird, gestellt, festgehalten und ausgewertet. Es liegen uns derzeit Rückmeldungen von ca. 250 Tagespflegen aus Deutschland vor. Danach haben ca. 70 % der Tagespflegen einen eigenen Fahrdienst, ca. 20 % den Fahrdienst fremdvergeben und ca. 10 % halten einen eigenen Dienst vor und kooperieren gleichzeitig mit einem externen Anbieter.
Eine weitere Entscheidungshilfe:
Wann beginnt am Morgen für den Tagespflege-Gast die Tagespflege?
Aus seiner Sicht mit dem Abholen durch den Fahrdienst, sofern er nicht selbst zu Fuß zur Tagespflege kommen kann oder von Angehörigen gebracht wird.
Wann endet für den Tagespflege-Gast die Tagespflege? Aus seiner Sicht mit der Rückfahrt nach Hause.
Damit wird deutlich, dass der Fahrdienst für den Gast und seine Angehörigen eine hohe Bedeutung hat und eine positive oder negative Einstimmung in den Tag bedeutet. Dies wiederum bedeutet für den Träger und die Leitung der Tagespflege, dass der Fahrdienst im inhaltlichen Konzept und im Alltag der Tagespflege gut integriert sein sollte. Die Fahrer beim eigenen Fahrdienst sollten in regelmäßigem Rhythmus an den Dienstbesprechungen des Tagespflege-Teams teilnehmen, da sie Teil des Teams sind. Weiterhin sollte natürlich eine enge Kommunikation zwischen Tagespflegeleitung und Fahrdienst stattfinden, um sich über tagesaktuelle Befindlichkeiten der Gäste oder Informationsweitergaben von Angehörigen auszutauschen.
Auch bei der Fremdvergabe des Fahrdienstes sollte der Tagespflegeträger darauf achten, dass der beauftragte Dienstleister seine eingesetzten Mitarbeiter entsprechend qualifiziert hat und dass die Fahrer über die möglichen Erkrankungen der Gäste informiert sind, um deren Verhalten besser verstehen und situativ ansprechender darauf eingehen zu können. Bieten Sie als Tagespflege ggf. dem externen Fahrdienst an, die Fahrer z.B. in Bezug auf Demenz etc. zu schulen.
Wussten Sie schon? Wir bieten in regelmäßigen Abständen den Kurs „Fahrdienst in der Tagespflege? Selbst betreiben? Fremdvergeben?“ in unserer WPC Online Akademie an. Hier finden Sie die Detailbeschreibungen:
Wenn Sie Interesse haben: Schreiben Sie uns an info@wawrik-pflege-consulting.de – Wir nennen Ihnen gerne den nächsten geplanten Termin.