Für Pflegebedürftige hat sich viel verbessert. Es gibt aber weiterhin noch Baustellen.

Das Pflegestärkungsgesetz II, das seit Anfang 2017 gilt, wird als die größte Reform seit Beginn der Pflegeversicherung gewertet. Die Reform nimmt z.B. Menschen mit Demenz deutlicher als früher mit in den Blick und soll auch passgenauere Betreuungen ermöglichen.
Ist das Gesetz aber wirklich ein Durchbruch in der Pflege für unsere alternde Gesellschaft? Eine Bewertung nach einem Jahr.
Das Pflegestärkungsgesetz II ist mit hohen politischen Zielen und gesellschaftlichen Erwartungen zum 01.01.2017 in Kraft getreten und sollte die Situation für derzeit etwa drei Millionen Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft verbessern.

Wesentliche inhaltliche Veränderungen
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit: Entscheidend ist und bewertet wird nun die Beeinträchtigung der Selbständigkeit im Alltag und nicht mehr die Hilfebedürftigkeit, die in Minuten erfasst wurde.
Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade mit einem komplett geänderten Erfassungs- und Bewertungssystem.
Gestärkt wurden auch die Betreuung und die Möglichkeiten des Verbleibens in der eigenen Wohnung, die von vielen Menschen gewünscht wurde.
Für die Tagespflege ist ein eigenes Budget erschaffen worden, so dass hier ein vorhandenes strukturelles Angebot einen weiteren Impuls erhalten hat und deutschlandweit viele neue Tagespflegeplätze geschaffen wurden bzw. derzeit geplant und gebaut werden.
Menschen mit Demenz, anderen geistigen oder psychischen Erkrankungen, die vor der Reform oftmals nicht als pflegebedürftig anerkannt wurden, werden nun anerkannt und erhalten Leistungen und Hilfen aus der Pflegeversicherung.
Dies sind unstrittig positive und richtige Weichenstellungen gewesen, die den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen helfen.
Auch gesellschaftlich ist die 2016 beschlossene Reform nach Umfragen Infratest Dimap positiv bewertet worden.
Die Reform kostet nach Aussagen der Bundesregierung ca. 5 Milliarden €. Finanziert wird die Reform seit dem 01.01.2017 durch einen höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.
Und nach Angaben des Medizinischen Dienstes haben bis Oktober 2017 reformbedingt ca. 250.000 Menschen mehr Hilfen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Ist nun alles gut?
Die Reform war notwendig und überfällig, weil die Jahre zuvor sich viele Themen aufgestaut hatten.
Im Detail besteht aber meines Erachtens noch Weiterentwicklungsbedarf:

1) Der Paradigmenwechsel in dem Begriff der Pflegebedürftigkeit und dem Begutachtungssystem muss sich z.B. in den Vereinbarungen zwischen den Pflegekassen und Leistungsanbietern wiederfinden.
Neben den vorhandenen Leistungskomplexen, die zu überprüfen sind, sollte es vergleichbar den Zeitmodulen offene Module für individuelle Wünsche und Absprachen zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten geben.

2) Viele pflegebedürftigen Menschen würden vielfach gerne weitere Leistungen einkaufen, erhalten aber oftmals kein Angebot dafür. Hier müssten Pflegedienste mehr als die bisherigen SGB V- und SGB XI- Leistungen anbieten, sofern sie das noch nicht machen.

3) Bei den Pflegekräften muss das neue Pflegeverständnis ebenfalls ankommen, da auch im Umgang mit den Pflegebedürftigen ein neues Verständnis und Auftreten sichtbar werden sollte.

4) Das Angebot an Betreuung und Unterstützung ist knapp, weil regional es zu wenig Pflege- und Betreuungspersonal gibt. Dies hat ursächlich mit Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu tun. Anreize und Verbesserungen für eine ganze Berufsgruppe zu schaffen, muss eine zentrale Aufgabe der neuen Bundesregierung werden.

5) Die Pflegeversicherung ist eine „Teilkasko-Versicherung“, die Pflege darf aber kein Armutsrisiko für den Einzelnen sein. Daher muss auch die Finanzierung der Pflegeversicherung immer wieder überprüft werden, damit die Hilfen zu Hause und die Unterbringung in der stationären Pflege möglich bleiben.

6) Informations- und Entlastungsangebote für Angehörige vereinfachen, weil diese weiterhin einen hohen Teil der Belastung tragen. Das System der verschiedenen Möglichkeiten ist für Laien oftmals aber nicht mehr durchschaubar. Es muss einfacher und nicht durch mehr Beratungsstellen kompensiert werden.

7) Loslösung des Angebots der Tagespflege von den stationären Richtlinien und vom stationären Kalkulations- und Berechnungsmodell, als heute eigenständiges profiliertes ergänzendes Angebot in Zusammenarbeit mit der häuslichen Versorgung.

8) Politisch ist gewollt: Ambulant mehr, stationär weniger.
Der Personalschlüssel der Heime ist an die Höhe der Pflegegrade gekoppelt. Durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade ist mit einer Einstufung in niedrigere Pflegegrade zu rechnen. Dies würde zu weniger Personal in den stationären Einrichtungen und einer weiteren steigenden Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Das darf und sollte nicht sein. Hier müssen neue Berechnungsansätze im Personalschlüssel erfolgen.

Die Sorge um eine menschenwürdige Pflege und vertretbare Rahmenbedingungen in der Pflege wird von über 700 Pflegekräften geteilt, die in einer Studie des Vincentz-Network Altenhilfe veröffentlicht wurde. Befürchtet werden hier weiterhin steigende fachliche Anforderungen und höhere körperliche und psychische Belastungen.

Dringender Handlungsbedarf also für die neue Bundesregierung, aber auch für alle im Gesundheitswesen beteiligten Akteure und Partner.