Wie war die Belegungsquote in Ihrer Tagespflege vor Corona? 95 %? 80%? Weniger? 
Oder war Ihre Tagespflege voll belegt und Sie hatten weitere Interessierte auf einer Warteliste? 

Mit den Pflegestärkungsgesetzen II und III im Jahr 2017 wurden die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und Angehörige, aber auch Betreiber von Tagespflegen deutlich verbessert. Dies ist u.a. einer der Gründe, dass es gerade in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme von Tagespflegen in Deutschland gab. Weitere Tagespflegen gehen derzeit jeden Monat neu in Betrieb. Und eine Reihe weiterer Tagespflegen befinden sich in der Planung und im Bau und werden 2021 und 2022 in Betrieb gehen.

Damit entsteht aber auch neben der aktuellen Corona Pandemie ein weiteres Risiko für Ihren Betrieb: Der Wettbewerb nimmt zu und eine gute Belegung aus der Vergangenheit heraus ist kein Garant für die Zukunft.

Was ist zu tun? 
Mit den Pflegekassen werden i.d.R. 90 % Jahresdurchschnittsbelegung kalkuliert (in Hessen 85 %). Damit diese auch in Zukunft erreicht werden kann, sind zielgenaue Beratung und ansprechendes Marketing/ Akquise zwei zentrale Faktoren für eine auch in Zukunft mögliche hohe Belegung.

Eine erfolgreiche und zielgenaue Beratung muss differenziert nach der Zielgruppe und aktiv stattfinden.

Die Beratung bei alleinstehenden Pflegebedürftigen muss die Situation der drohenden Vereinsamung aufnehmen und diese in positive Begriffe umwandeln: ein schöner Tag in Gemeinschaft, nicht allein vor dem Mittagessen sitzen, gemeinsam sich mit anderen treffen können.

Die Beratung bei (an Demenz erkrankten) Pflegebedürftigen mit Angehörigen im gleichen Haushalt muss die Pflegebedürftigen, aber auch die Angehörigen in den Blick nehmen. Schlüsselworte in der Beratung sind: ein Entlastungstag, ein Erholungstag, ein Urlaubstag für den Angehörigen. Ein sicherer Tag mit guter Betreuung und Versorgung für den Pflegebedürftigen.

Ein Schnuppergutschein, der überreicht wird, ist ein sinnvolles Geschenk und hat eine stärkere Wirkung als eine mündlich ausgesprochene Einladung: Kommen Sie doch mal vorbei.

Eine Tagespflege muss für sich werben. Anders als in der ambulanten und stationären Pflege ist eine Tagespflege kein Selbstläufer, da der Sinn und Vorteil häufig erst durch persönliche Erlebnisse und Erfahrungen in der Tagespflege erkannt werden. 

Interne Werbung und Akquise bei ambulanten Patienten oder Kurzzeitpflegegästen ist einfacher und effektiver als externe Werbung über Zeitungsanzeigen oder Postwurfsendungen. Wenn Sie einen ambulanten Dienst neben der Tagespflege betreiben, sind ca. 30 – 40 % der ambulanten Patienten potenzielle Gäste für die Tagespflege. 

Wie fangen Sie konkret an? 

  1. Üben Sie aktive Beratung
  2. Erstellen Sie einen attraktiven Schnuppergutschein.
  3. Nehmen Sie sich die Liste Ihrer ambulanten Patienten incl. § 37.3 Beratungseinsätze und sortieren Sie diese nach a) alleinstehende Patienten; b) Patienten mit leichter Demenz und Partner/in; c) Patienten mit belasteten häuslichen Situationen. Sie erhalten dadurch eine Reihe von Namen und Adressen. 
  4. Und dann gehen Sie los und laden sich bei den Patienten ein und erklären mit den Schlüsselworten, warum Sie die Tagespflege als ergänzende Hilfe und Unterstützung für sinnvoll und hilfreich halten. Laden Sie zu einem Schnuppertag ein und verschenken Sie einen Schnuppergutschein. 

Unser ergänzender TIPP:

  • Hat Ihre Tagespflege einen positiven, ansprechenden Namen?
  • Gibt es ein Leitmotiv, einen Slogan für Ihre Tagespflege?
  • Was macht Ihre Tagespflege „einzigartig“?
  • Wenn Sie als Träger mehrere Tagespflegen betreiben: Gibt es unterschiedliche Konzepte und Angebote?
  • Laden Sie potenzielle Gäste mit einem „Schnuppergutschein“ ein?

Hilfreiche Kennzahlen:

  • Anfragen pro Monat > 4 Anfragen für Ihre Tagespflege von Interessierten 
  • 40 % der ambulanten Patienten sind potenzielle Tagespflegegäste
  • Warteliste mit > 5 Interessierten