Das können Sie zusagen: Relative Pünktlichkeit und Zeitfenster. Mehr nicht.

Ärgert es Sie manchmal auch, dass Patienten Pflegekräfte vor der Tür stehen lassen mit dem Hinweis: „Schwester, Sie sind 10 Minuten zu früh.“ Oder dass Ihr Büro ständig von Patienten angerufen wird: „Wo bleibt denn die Schwester? Sie ist schon 5 Minuten über der Zeit.“

Hintergrund der Anrufe oder des Verhaltens der Patienten und deren Angehörige ist häufig, dass diese eine der wesentlichen Grundlagen der ambulanten Pflege nicht verstanden haben: Ihre Mitarbeiter/innen können nicht pünktlich sein!

Viele Pflege- und Betreuungsdienste erklären daher mündlich während der Erstberatung, dass sich die Einsatzzeiten immer etwas verschieben können, weil die individuelle Pflege mal kürzer, mal länger dauert. Daher würden die Pflegekräfte innerhalb eines Zeitrahmens zum Einsatz kommen. 

Aber mal ehrlich: Für Patienten und deren Angehörige gibt es in den Beratungen so viele Fragen und Antworten, z.T. Formulare und weitere Unterlagen, dass diese Information häufig schnell vergessen wird. Und dann wird die Pünktlichkeit wie oben beschrieben wieder eingefordert.

Helfen Sie sich und machen Sie sich daraus entstehende Konfliktgespräche mit den Patienten oder Angehörigen einfacher, in dem Sie das Prinzip der „relativen Pünktlichkeit und Zeitkorridor“ im Pflegevertrag, auf der Homepage und im Flyer eintragen.

Dies könnte im Pflegevertrag wie folgt aussehen:

§ xx Relative Pünktlichkeit in einem Zeitfenster

In der ambulanten Pflege werden Patienten nacheinander in einer Tour versorgt. Dabei achten unsere Pflegekräfte auf die individuellen Bedürfnisse und die jeweilige Tagesverfassung der Patienten.

Notfälle während der Pflegeeinsätze, aber auch z.B. Stau im Straßenverkehr bedeuten, dass sich die Zeiten der Versorgung täglich innerhalb eines Zeitfensters ändern können. Wir nennen dies „relative Pünktlichkeit in einem Zeitfenster“, die wir Ihnen zusagen können. Unser Zeitfenster bedeutet z.B. 30 Minuten vor oder nach einer von uns genannten Uhrzeit, in der die Pflegekräfte kommen.


Als Beispiel:

9.00 h                             9.30 h                       10.00 h

Unsere Zusage in diesem Beispiel bedeutet, dass die Pflegekraft in der Zeit zwischen 9.00 h bis 10.00 h zu Ihnen kommt.

Bei extremen Notfällen (Notarzteinsatz, Glatteis, etc.) informieren wir Sie telefonisch über eine eventuelle weitere Zeitverschiebung.

In dem Sie dies auf der Homepage, im Pflegevertrag und im Flyer beschreiben, wird dies eine sichtbare und erklärende Grundlage Ihres Pflegedienstes. In Konfliktgesprächen können Sie darauf verweisen. 
Und immer mehr Patienten und Angehörige können somit eine Grundlage der ambulanten Pflege besser verstehen.