Newsletter Dezember 2019Im Browser ansehen
 Unternehmensberatung ambulante und teilstationäre Pflege | Anerkannter Gutachter und Sachverständiger (DGuSV)

Diesen Monat im Newsletter:

1.     Aktuelle Termine, Veranstaltungen und Workshops

2.     Neue Veröffentlichungen von uns

3.     Ambulant: Wirtschaftliche Entwicklung Ihres Pflegedienstes

4.     Tagespflege: Fahrdienst in der Tagespflege

5.     Der Lesetipp des Monats

6.     Zum guten Schluss

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir freuen uns, Ihnen hiermit unseren zweiten Newsletter zur Verfügung zu stellen. Unser Anspruch ist es Ihnen mit dem Newsletter neben aktuellen Veröffentlichungen, Empfehlungen auch praxisnahe und wertvolle Inhalte weiterzugeben.

Wird der Newsletter nicht richtig angezeigt? Klicken Sie einfach oben rechts auf „Im Browser anzeigen“! Haben Sie Fragen, Anregungen? Nehme Sie gerne Kontakt mit uns auf.

In diesem Newsletter liegt der Schwerpunkt auf der wirtschaftlichen Entwicklung Ihres Pflegedienstes (ambulant) und dem Fahrdienst in der Tagespflege (selbst durchführen oder fremden Fahrdienst beauftragen). 

Wir wünschen viel Freude beim Lesen des Newsletters.

Peter Wawrik, Lukas Wawrik

 

1. Aktuelle Termine, Veranstaltungen und Workshops
 

10.12.2019

Dienst- und Tourenplanung in der ambulanten Pflege

Stuttgart

 

11.12.2019

Tagespflege: Betriebswirtschaft/ Controlling

Stuttgart

 

18.03.2020

Vorankündigung: Land Bayern: Fachtag Tagespflege

München

 

08.05.2020

Tagespflege Intensiv Wochenende

Leipzig

 

05.05.2020

Vorankündigung: Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten

Fulda

 

2. Neue Veröffentlichungen von uns
§ 37.3 SGB XI Beratungseinsatz und Tagespflege
Es gibt immer wieder in Seminaren die Frage, ob für ein Tagespflegegast, der Zuhause durch seine Angehörigen betreut wird und keinen Pflegedienst benötigt, der Beratungseinsatz gem. § 37.3 SGB XI…
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So zufrieden wie nie?!
So zufrieden wie nie? Wie aus der neuen Studie über die Zufriedenheit der Deutschen, dem sogenannten „Glücksatlas 2019“ der Deutschen Post zu entnehmen ist, sind die Deutschen dank einer guten…
Weiterlesen …
Bertriebliches Notfallmanagement – auch das noch?!
„Um was sollen wir uns denn noch kümmern?“ „Jetzt steht erst einmal das Qualitätsmanagement im Vordergrund.“ „Betriebliches Notfallmanagement. Was soll das sein?“ So oder ähnlich reagieren viele Inhaber und Pflegedienstleitungen,…
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3. Ambulante Pflege

Wirtschaftliche Entwicklung Ihres Pflegedienstes

 

Wie schließt das Jahr 2019 in Ihrem ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst aus wirtschaftlicher Sicht ab? Mit einem positiven Ergebnis, das Ihrer Planung entspricht? 
Oder hat sich Ihr Pflegedienst ins Minus entwickelt? 
Und wenn im nächsten Jahr (Prognose) die Personalkosten weiter steigen, wie geht es dann weiter? Wo setzen Sie zur Veränderung an?

 

Aus allen Rahmenverträgen SGB XI und SGB V in den einzelnen Bundesländern ist die Pflicht abzuleiten, Ihren Pflege- und Betreuungsdienst auf Dauer wirtschaftlich führen zu müssen.

Als Beispiel aus dem Rahmenvertrag SGB XI in NRW:  Der Rahmenvertrag regelt … die Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsvertrag orientierte personelle Ausstattung des Pflegedienstes.  

§ 12 „Die Pflegeleistungen müssen wirksam und wirtschaftlich sein.“
§ 2 Versorgungsvertrag SGB XI in NRW: „Der Pflegedienst hat durch ordnungsmäßige Buchführung nach § 259 BGB die Trennung der Finanzierungsverantwortlichkeiten sicherzustellen“.

 

Dies bedeutet, dass längerfristig kein Pflege- und Betreuungsdienst defizitär geführt oder durch Zuschüsse unterstützt werden darf. 

Das Modell 4G für erfolgreiche Pflegedienste kann Ihnen helfen, Ihre Stärken noch weiter zu stärken und Ihre Schwächen zu verringern.

 

Nutzen Sie die Jahreswende, um aus den Segmenten Beratungsmanagement, Personalmanagement, Planungsmanagement und Organisationsmanagement entsprechende Handlungsschritte abzuleiten, damit Ihr Pflege- und Betreuungsdienst (wieder) eine gute Zukunft hat.

Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link (klick)

 

4. Tagespflege

Soll der Fahrdienst selbst durchgeführt – oder vergeben werden?

Tendenziell lautet unsere Empfehlung: Bei einer größeren Tagespflege von mehr als 18 Plätzen macht ein eigener Fahrdienst Sinn. Warum?
Die Tagespflege fängt unseres Erachtens mit der Begrüßung des Fahrers beim Abholen des Gastes an. Der Fahrer kann Gäste noch motivieren, in die Tagespflege mit zu kommen, die ansonsten vielleicht zu Hause geblieben wären. Und der Fahrer ist ein Übermittler von Information vom Haushalt des Gastes zur Tagespflege.

Der Tagespflege-Bulli ist die! Werbung für die Tagespflege. Überlegen Sie, wie viele Hunderte von Menschen den Bulli = Ihre Tagespflege morgens und abends sehen.

 

Ein Thema ist derzeit aber in den einzelnen Landkreisen zum Teil gegensätzlich in der Diskussion: Ist der Fahrdienst der Tagespflege befreit vom Personenbeförderungsgesetz, somit auch der Träger von der Verpflichtung des Fachkundenachweises für den Miet- und Taxiverkehr? Müssen die Fahrer einen Personenbeföderungsschein erwerben?

Unsere Wahrnehmung ist, dass dies nicht nur in den einzelnen Bundesländern, sondern in den vielen Landkreisen und kreisfreien Städten von den Straßenverkehrsämtern verschieden ausgelegt wird.
Unsere Empfehlung: Klären Sie dies mit Ihrem Landkreis. Beantragen Sie eine Befreiung vom Personenbeförderungsgesetz, da Sie ältere und pflegebedürftige Menschen befördern und Entgelte erhalten, die die Kosten (gerade) decken und die mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen abgestimmt sind. Dies sind Argumente für eine mögliche Befreiung. 

Wir erstellen in den nächsten Wochen eine „Deutschlandkarte“ mit Regionen, in denen die Tagespflege-Fahrdienste befreit sind.

Wenn Sie schon eine Klärung erreicht haben, freuen wir uns über Ihre Mithilfe und eine schriftliche Information an info@wawrik-pflege-consulting.de

Weitere Denkanstöße bietet Ihnen dieser Artikel (klick).

 

5. Der Lese-/Büchertipp im Dezember
 

 

Vielleicht wundern Sie sich über die Arbeitsmoral Ihrer jungen Auszubildenden? Vielleicht sind Sie sich aber auch unsicher, wie Sie junge Mitarbeiter motivieren und ansprechen können? Dann sollten Sie sich mit der „Generation Z“ beschäftigen. 

In diesem Monat empfehlen wir Ihnen das Buch: Die Generation Z erfolgreich gewinnen, führen, binden“ von Wolfgang Kring und Klaus Hurrelmann (Amazon Link – Wir empfehlen selbstverständlich die Bestellung und die Unterstützung Ihrer lokalen Buchhandlung). 

Praxisnah beschreiben die Autoren unter anderem, wie die Generation Z tickt und wie die Generation Z gewonnen und im Berufsalltag motiviert werden kann. 

Dieses Thema finden Sie auch – bezogen auf die ambulante Pflege und Tagespflege – in dem neuen Buch Erfolgreich Führen und Leiten: in ambulanter Pflege und Tagespflege“ von Karla Kämmer und Peter Wawrik, das nun auch auf Amazon (und in der lokalen Buchhandlung) erhältlich ist. 

6. Zum guten Schluss

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr 2020.

Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!
Wawrik Pflege Consulting
Lohner Höhe 14
59505 Bad Sassendorf