Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht eine Reihe von Änderungen für Patienten, Ärzte, Krankenkassen, aber auch Pflegedienste und Betreuungsanbieter vor.
Im Entwurf wird beschrieben,
– dass Patienten schneller Termine erhalten
– wie viele Sprechstunden Ärzte künftig anbieten müssen
– das Ärzte für Zusatzangebote entlohnt werden
– das Patienten künftig auf ihre Daten zugreifen können
– dass die Versorgung von Ärzten auf dem Land verbessert wird
– dass die Versorgung der Patienten verbessert wird.
Im letzten Punkt auch, dass „Die Pflege [.]für reine Betreuungsdienste (für Haushaltshilfe, Einkaufen, Vorlesen, etc.) geöffnet [wird].“
Sicherlich ist eine verbesserte Versorgung auf dem Lande, kürzere Wartezeiten und eine bessere Versorgung für Patienten und mehr Transparenz der Daten sinnvoll. Die Zulassung ambulanter Betreuungs-dienste zu Leistungen der pflegerischen Betreuung und Hilfen im Hauswirtschaft im Rahmen der Pflegeversicherung soll zu mehr Diensten und Angeboten führen.
Ist der Entwurf aber eine deutliche Weiterentwicklung für die Betreuung und Hauswirtschaft von älteren Bürgerinnen und Bürger? Hilft das Gesetz den erwarteten Betreuungsdiensten?
Ich meine, nein.
Wie auch der Deutsche Hauswirtschaftsrat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf deutlich macht, sind Leistungen der pflegerischen Versorgung und Hilfen zur Haushaltsführung genannt, die durch ambulante Betreuungsdienste geleistet werden können. Dabei ist der meines Erachtens unklare Begriff „pflegerische Betreuung“ unbedingt zu prüfen. Gemeint sind vermutlich Leistungen der sozialen und hauswirtschaftlichen Betreuung.
Für die reinen Betreuungsdienste, die in der Vergangenheit am Modellprojekt nach § 125 SGB XI teilgenommen haben, kann das Gesetz eine verlässliche Fortsetzung sein. In den einzelnen Bundesländern sind reine Betreuungsdienste in verschiedener Anzahl vorhanden, da die Vereinbarungen mit den Pflegekassen in der Vergangenheit zum Teil kaum auskömmliche Stundensätze vorsahen.
Die andere Realität ist aber die:
Viele ambulante Pflegedienste nennen sich heute nicht nur „Pflege- und Betreuungsdienste“, sondern haben in den letzten Jahren neben der pflegerischen Versorgung auch das Tätigkeitsfeld „soziale Betreuung“, „betreute Hauswirtschaft“, „Betreuung und Hauswirtschaft“ aufgebaut.
Eine Entwicklung, die vielleicht bundespolitisch noch nicht so wahrgenommen worden ist?