Soll der Fahrdienst selbst durchgeführt – oder vergeben werden? Tendenziell lautet unsere Empfehlung: Bei einer größeren Tagespflege von mehr als 18 Plätzen macht ein eigener Fahrdienst Sinn. Warum? Die Tagespflege fängt unseres Erachtens mit der Begrüßung des Fahrers beim Abholen des Gastes an. Der Fahrer kann Gäste noch motivieren, in die Tagespflege mit zu kommen, die ansonsten vielleicht zu Hause geblieben wären. Und der Fahrer ist ein Übermittler von Information vom Haushalt des Gastes zur Tagespflege. Der Tagespflege-Bulli ist die! Werbung für die Tagespflege. Überlegen Sie, wie viele Hunderte von Menschen den Bulli = Ihre Tagespflege morgens und abends sehen. Ein Thema ist derzeit aber in den einzelnen Landkreisen zum Teil gegensätzlich in der Diskussion: Ist der Fahrdienst der Tagespflege befreit vom Personenbeförderungsgesetz, somit auch der Träger von der Verpflichtung des Fachkundenachweises für den Miet- und Taxiverkehr? Müssen die Fahrer einen Personenbeföderungsschein erwerben?
Unsere Wahrnehmung ist, dass dies nicht nur in den einzelnen Bundesländern, sondern in den vielen Landkreisen und kreisfreien Städten von den Straßenverkehrsämtern verschieden ausgelegt wird. Unsere Empfehlung: Klären Sie dies mit Ihrem Landkreis. Beantragen Sie eine Befreiung vom Personenbeförderungsgesetz, da Sie ältere und pflegebedürftige Menschen befördern und Entgelte erhalten, die die Kosten (gerade) decken und die mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen abgestimmt sind. Dies sind Argumente für eine mögliche Befreiung. Wir erstellen in den nächsten Wochen eine „Deutschlandkarte“ mit Regionen, in denen die Tagespflege-Fahrdienste befreit sind. Wenn Sie schon eine Klärung erreicht haben, freuen wir uns über Ihre Mithilfe und eine schriftliche Information an info@wawrik-pflege-consulting.de Weitere Denkanstöße bietet Ihnen dieser Artikel (klick). |