Der folgende offene Brief wurde im Namen von „Wawrik Pflege Consulting“ und der „Häusliche Pflege“ und „TP – Tagespflege“ im Verlag Vincentz Network an Herrn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verschickt. Der Brief ist ebenfalls als PDF herunterladbarer.
Tagespflegebudget für die häusliche Betreuung
Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Spahn,
Wawrik Pflege Consulting ist eine Unternehmensberatung für die ambulante und teilstationäre Pflege, die deutschlandweit Träger und Führungskräfte in strategischen und wirtschaftlichen Fragestellungen berät, in der Fachpresse publiziert und Projektmanagement und Pflegesatzverhandlungen für Tagespflegen durchführt.
„Häusliche Pflege“ und „TP – Tagespflege“ erscheinen im Verlag Vincentz Network, Hannover und sind die führenden Fachmedien für die ambulante und teilstationäre Pflege.
Die Pflegestärkungsgesetze mit dem eigenen Tagespflegebudget haben aus unserer Sicht Pflegebedürftigen eine große Unterstützung und pflegenden Angehörigen eine hilfreiche Entlastung ermöglicht.
Gab es Ende 2017 4.455 Tagespflegen mit mehr als 66.000 Plätzen in Deutschland, so gehen wir davon aus, dass derzeit ca. 5.500 Tagespflegen mit über 80.000 Plätze vorhanden sind. Wir warten gespannt auf die Auswertung der Pflegestatistik 2019, sehen aber durch Ihre Gesetzgebung der letzten Jahre richtige und wichtige Impulse für die teilstationäre Pflege.
Bis auf wenige Notgruppen sind Tagespflegen derzeit jedoch in Deutschland geschlossen. Unterstellen wir, dass diese Schließungen noch viele Wochen weiter andauern werden, entsteht bei Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu Hause von Woche zu Woche immer mehr eine zunehmende physische und psychische Belastung.
Gleichzeitig haben viele Träger von Tagespflegen die Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt, sofern sie nicht als Betreiber eines Pflegenetzwerkes alternative Arbeit in der stationären oder ambulanten Pflege anbieten konnten.
Warum nicht den Tagespflegen und der ambulanten Pflege ermöglichen, das Tagespflegebudget befristet für eine gewisse Zeit auch für die Betreuung in der Häuslichkeit nutzen zu dürfen?
Diese Frage stellen wir uns genauso wie viele Mitarbeiter und Träger von Tagespflegen und ambulanten Diensten.
Wir befürchten, dass die gerade im Kabinett verabschiedete befristete Ausweitung des Pflegezeitanspruches für Angehörige von Tagespflegegästen vielfach ins Leere läuft, da die Notwendigkeit für Angehörige, Pflege neu organisieren zu müssen, eher vor vier Wochen bestand als heute.
Tagespflegemitarbeiter könnten z.B. Betreuungsangebote von 2 bis 3 Stunden bei Tagespflegegäste in deren Häuslichkeit anbieten und damit gleichzeitig die Belastung der pflegenden Angehörigen verringern.
Dies könnte derzeit zwar auch ein ambulanter Pflegedienst anbieten, die Kosten für die Betreuung sind derzeit aber nur über die ambulanten Pflegesachleistungen abrechenbar und somit schnell verbraucht oder führen zu Privatrechnungen.
Wenn Tagespflegen das Tagespflegebudget auch für häusliche Betreuungsangebote befristet bis zur erneuten Öffnung der Tagespflegen genutzt werden dürfte, könnte
- die Situation der Pflegebedürftigen verbessert
- die Belastung der Angehörigen verringert
- die Anzahl der Tagespflegemitarbeiter, die in Kurzarbeit sind, reduziert werden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Anregung, die wir Ihnen als offenen Brief senden und in den sozialen Fachmedien viel positive Zustimmung erfahren hat, prüfen und aufgreifen.“
Peter Wawrik, Geschäftsführer
Unternehmensberatung ambulante und teilstationäre Pflege
Lukas Sander, Chefredakteur
Vincentz Network GmbH & Co. KG „Häusliche Pflege – Pflegedienste besser managen“ und „TP – Tagespflege organisieren, leiten entwickeln
Es bleibt zu hoffen, dass man uns hört, die Not der Angehörigen steigt chin Tag zu Tag.
Hallo,
ich bin mir sicher das dies schon so möglich ist. Wenn über den Schutzschirm 150 SGB XI abgerechnet wird, steht dort unter anderen im Fragenkatalog, dass das Personal entweder in andere Einrichtungen eingesezt werden sollte, oder auch für die Betreuung der Tagespflegegäste zuhause. Wie es sich mit der genauen Abrechnung verhält, kann ich leider nicht sagen.
Gruß Karin