Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat am 30.09.2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Was bedeutet dies für Ihre Pflegeeinrichtung und die Versorgung der Patienten, Bewohner und Gäste?

Der Notfallplan Gas kennt drei Krisen- bzw. Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. 

Die Frühwarnstufe ist nach der europäischen Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Beim deutschen Wirtschaftsministerium tritt nun ein Krisenstab zusammen.

Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist dann aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Letzte Stufe ist die Notfallstufe, die in Kraft tritt, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegt. Dann greift der Staat ein, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen. Dazu gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten diene.

Was bedeutet dies für Ihre Pflegeeinrichtung? Es wird seitens der Bundesregierung betont, dass derzeit keine Auswirkungen für die Haushalte, Dienstleistungen und Industrie zu befürchten sind.

Haben Sie sich trotzdem schon einmal mit einen Notfallplan „ohne Energie“ für Ihren ambulanten Dienst oder Ihre Tagespflege  oder Wohngemeinschaft für den Fall einer Katastrophe oder Krisensituation beschäftigt? Nein? Was haben wir alle aus den ersten Wochen im Frühjahr 2020 gelernt und welche Erkenntnisse haben Sie aus der Corona-Pandemie oder jetzt aus dem Ukraine-Krieg gezogen? Kurzfristiges Improvisieren ist möglich?

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat schon 1987 sinngemäß formuliert: „Aber es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines einer Notfallsituation praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass es in einer Region jahrzehntelang nicht stattgefunden hat, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ 

Wie würden Sie denn Ihre Tagespflege oder Ihre Wohngemeinschaft betreiben, wenn mehrere Tage die Heizung wegen Gasmangel ausgefallen ist? Was bedeutet dies für die Versorgung Ihrer ambulanten Pflege in den Haushalten Ihrer Patienten?   

Als ehemaliger langjähriger Geschäftsführer eines großen Pflegenetzwerkes bin ich der Meinung, dass es notwendig ist, genau für solche Eventualitäten sich Gedanken zu machen und vorbereitet zu sein, weil es die Geschäftsführung, Leitungsebenen und die Mitarbeiter entlastet und den Patienten, Bewohnern und Gästen in den Pflegeeinrichtungen Sicherheit gibt.

Sinnvoll ist die gemeinsame Erarbeitung von Notfallplänen in einem Arbeitskreis von Einrichtungsleitungen, interessierten Mitarbeitern, QM Beauftragte und der Geschäftsführung. Dabei können veröffentlichte Ablaufpläne als Muster genutzt werden, die jedoch auf den einzelnen Träger individualisiert und auch mit den Verantwortlichen für Katastrophenschutz in dem jeweiligen Landkreis oder der Stadt abgestimmt sein sollten.

Folgende Leitfragen können Ihnen dabei helfen:

Falls die Tagespflege einen Kamin besitzt: Kann die Tagespflege durch das Heizen im Kamin auch betrieben werden, wenn die Gasheizung ausgefallen ist?

Kann die Tagespflege ein Raum auch für Senioren aus der Nachbarschaft werden, deren Wohnungen auskühlen?

Ist für eine gewisse Zeit Holz zum verheizen vorhanden?

Oder wenn noch Strom vorhanden ist: Gibt es Heizlüfter für die Räume?

Ähnliche Fragen könnten auch für die Wohngemeinschaft gestellt und beantwortet werden.

Zur Anregung zeigen wir Ihnen einen Notfallplan „ohne Energie“ für die ambulante Pflege. Vergleichbares gibt es auch für Tagespflegen und stationäre Einrichtungen, für Naturkatastrophen und bei Stromausfall.

Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne diese kostenfreie Arbeitshilfen zu.

Aber derzeit wird seitens der Bundesregierung zugesichert: Es besteht kein Grund zur Sorge.