Nachdem im Oktober 2020 erstmals für Tagespflegen eigenständige Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR-Tagespflegen) geschaffen wurden und im April 2021 die teilstationäre Qualitätsdarstellungs-Vereinbarung (QDVTP) beschlossen wurden, steht fest, dass zum 01.01.2022 die QPR-Tagespflege und die QDVTP in Kraft treten.
Seitens des MDK werden somit ab diesem Zeitpunkt die Qualitätsprüfungen nach den neuen Richtlinien durchgeführt. Für die Betreiber von Tagespflegen bleiben noch wenige Wochen, sich auf die Änderungen vorzubereiten:
In drei kurzen Artikeln stellen wir wesentliche Änderungen vor:
Teil 1: Neu ist eine Vorankündigung der Prüfung und ein Team- und Abschlussgespräch
Auch weiterhin gilt, dass es Regel-, Anlass- oder Wiederholungsprüfungen gibt. Im Unterschied zur heutigen Regelung ist geändert, dass Regel- und Wiederholungsprüfungen zwingend einen Tag vorab anzukündigen sind. Dies erfolgt i.d.R. durch eine Fax-Nachricht, die aber auch erst am Abend in der Tagespflege eintreffen kann.
Unsere Meinung: Die Vorab-Ankündigung ist einerseits zu begrüßen, da es der Tagespflege ermöglicht, am Morgen der Prüfung evtl. das Personal oder die Alltagsthemen noch umzuplanen. Da Tagespflegen wie auch die ambulante oder stationäre Pflege stets ein nachvollziehbares Qualitätsmanagement praktizieren muss, ist es fast egal, ob die Prüfung angemeldet oder unangemeldet stattfindet.
Neu eingeführt wird weiterhin für Tagespflegen das so genannte (MDK)Teamgespräch, in dem das Prüfteam intern die jeweiligen Feststellungen der Prüfungen zusammentragen und Themen festhalten, die beim nachfolgenden „Abschlussgespräch“ mit dem Tagespflege-Betreiber besprochen werden sollen.
Unsere Meinung: Es steht dem MDK das Recht zu, sich intern zu besprechen. Einfacher wäre es aber, wenn beim Teamgespräch auch Leitung oder Mitarbeiter der Tagespflege beteiligt würden, um schon im Vorfeld evtl. einige spätere Streitthemen zu klären, die ansonsten im Abschlussgespräch entstehen. Aufgrund der beschlossenen Gesetzeslage bleibt somit nur den Leitungskräften oder Betreibern der Tagespflege übrig, im Abschlussgespräch genau die Feststellungen der Prüfung, die Stärken und Defizite der Tagespflege und das vorläufige Ergebnis festzuhalten und bei Widersprüchlichkeiten dieses deutlich (zu Protokoll) anzusprechen.