Rubrik: Verwaltungsvereinfachung in der ambulanten Pflege
Die Verordnungen häuslicher Krankenpflege sehen vor, dass der Pflegedienst die ärztlich verordneten Leistungen der Vorderseite auf der Rückseite des Formulars erneut entsprechend einträgt. Mit einem Stempel: „wie verordnet“ kann unnötiger zusätzlicher Zeitaufwand vermieden werden, sowohl für den Pflegedienst als auch für die Krankenkasse.
Ein Rechenbeispiel: Hat ein Pflegedienst 50 Verordnungen pro Monat und benötigt das Abschreiben der ärztlichen Verordnung auf der Rückseite ca. 2-3 Minuten pro Verordnung, so entsteht für den Pflegedienst monatlich ein vermeidbarer Zeitaufwand von ca. 2 Stunden. Nimmt die Krankenkasse ihre eigenen Formulare ernst, so müsste auch bei der Krankenkasse ein Mitarbeiter etwa die gleiche Zeit für die Anzahl der Verordnungen aufbringen, um zu prüfen, ob auch alle ärztlichen Verordnungen der Vorderseite auch korrekt auf die Rückseite übertragen worden sind.
Dieser Zeitaufwand von zusammen 4 Arbeitsstunden in diesem Beispiel kann minimiert werden:
Stempel „wie verordnet“ auf die Rückseite, Stempel mit den Daten des Pflegedienstes ergänzen, Datum, Unterschrift, und ab zur Krankenkasse.