Tagespflege: Arbeitshilfe Kontorahmen SKR 45 für Tagespflegen
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Kostenstellenrechnung SKR 45 für Tagespflegen
Die Umsetzung und richtige Buchung nach der Pflegebuchführungsverordnung ist scheinbar oft lästig. Bei der Zulassung einer Pflegeeinrichtung wird jedoch seitens der jeweiligen Geschäftsführung oder Betreiber erklärt, eine ordnungsgemäße Buchführung und auch Beachtung der Pflegebuchführungsverordnung einzuhalten.
Bei Pflegesatzverhandlungen und evtl. Nachweispflichten gegenüber den Pflegekassen wird dann oftmals deutlich, dass differenziert Kosten und Erträge nicht richtig abgegrenzt und gebucht wurden.
Mit Unterstützung von Herrn Naaz, der beruflich im Steuerrecht tätig war, bieten wir Ihnen auf der Basis des Sonderkontenrahmens SKR 45 eine Umsetzungshilfe und differenzierte Struktur für Ihre Buchhaltung und Ihr Rechnungswesen an.
Die in der Arbeitshilfe eingetragen Zahlen sind „Musterzahlen“. Natürlich müssen nicht grundsätzlich alle Konten angelegt werden, sondern nur die, die benötigt werden.
Für Inhaber, Steuerberater und Leitungen im Rechnungswesen bieten wir mit Herrn Naaz im Jahr 2023 Beratungshilfe bei der Umsetzung und Verbesserung der eigenen Buchführung an.
Sprechen Sie uns gerne an.
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