Nachstehender Text ist in der „Häuslichen Pflege“ 11.2018 als Management-Tipp veröffentlicht worden:



Eine große Anzahl der Inhaber stammt aus der „Gründerzeit“ (mit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre) und erreicht in den nächsten Jahren das Rentenalter oder sie stehen schon jetzt kurz davor. Prognosen gehen von ca. 3.000 – 4.000 ambulanten Pflegediensten aus, in denen der Generationswechsel der Eigentümer von inhabergeführten Pflegediensten begonnen hat bzw. in den nächsten Jahren verstärkt stattfinden wird. Da in den letzten Jahren viele Tagespflegen über bestehende ambulante Pflegedienste gegründet wurden, sind bei der Weiterführung oder Übernahme nicht mehr nur die ambulante Pflege, sondern auch die Tagespflegeeinrichtungen betroffen.

In einer Reihe von Fällen findet eine familiäre Nachfolge durch Tochter oder Sohn oder nahe Verwandte statt. Eine zweite Option ist die Übernahme eines Pflegedienstes oder einer Tagespflege von dort tägigen Pflegedienstleitungen, welche die Dienste dann weiterführen.
Als dritte Lösung finden Übernahmen und Weiterführungen durch andere Träger von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen statt.
Die Schließung eines ambulanten Pflegedienstes aus Altersgründen des Inhabers ist eher die Ausnahme.

Vor der Übernahme und Weiterführung sind eine Bewertung des ambulanten Pflegedienstes und/oder der Tagespflege, Vertragsverhandlungen zwischen bisherigem und zukünftigem Inhaber, Klärungen mit Kranken- und Pflegekassen, Informationen an Mitarbeiter und Patienten u.a. notwendig.

Die eigentliche Arbeit eines Nachfolgers beginnt aber nach der Übernahme. 

Die Themenschwerpunkte sind verschieden:

Bei einer familiären Nachfolge steht häufig „alter Chef muss loslassen, neuer Chef muss seine Position finden“ im Vordergrund. Dies ist besonders schwierig, wenn der Nachfolger im Betrieb gelernt und als Mitarbeiter gearbeitet hat und der bisherige Inhaber noch stunden- oder tageweise im Betrieb bleibt.

Bei einer Übernahme durch die Pflegedienstleitung ist das Thema der neuen Rolle und die Übernahme anderer Pflichten und Aufgaben wichtig und entscheidend.

Bei jeder Unternehmensübernahme oder einer -nachfolge eines ambulanten Pflege- und Betreuungsdienstes oder einer Tagespflege, besonders aber durch Dritte ist zu empfehlen, strukturierte Prüf-, Integrations- und Entwicklungsprozesse innerhalb eines gewissen Zeitrahmens durchzuführen, da eine Reihe von Detailinformationen aus der Praxis vor der Unternehmensübernahme nicht bekannt werden oder nicht vorhanden sind.

Die Prüf-, Integrations- und Entwicklungsschritte werden aus Sicht der Leitungskräfte des Pflege- und Betreuungsdienstes sowohl mit Sorge (vor dem Ergebnis und dem neuen Inhaber) als auch als Chance („wir wollten dies schon länger verändern, durften aber nicht“) gesehen.

Es ist daher wichtig, die Leitungskräfte über diese Schritte und Prozesse umfangreich zu informieren und die einzelnen Detailpunkte transparent zu erklären. Gleichzeitig bedarf die Aufnahme der Informationen und Daten einer entsprechenden Wertschätzung gegenüber den Leitungskräften und Mitarbeitern, die ihre Arbeit und Organisation natürlich auch in Frage gestellt sehen. Wichtig sind konkrete, realistische und überprüfbare Absprachen im Rahmen der Entwicklungsprozesse, damit Leitung und Mitarbeiter diese auch umsetzen können.

Nach Erwerb oder Übernahme jedes Pflegedienstes oder jeder Tagespflege sollten drei standardisierte Schritte stattfinden:

  1. Detaillierte und strukturierte Bestandsaufnahme nach einem festgelegten Kriterienkatalog
  2. Klärung und Besprechung der Ergebnisse und Erkenntnisse mit der neuen Leitung und den Mitarbeitern und strategische Absprachen
  3. Überprüfung der Vereinbarungen nach ca. 6 Monaten, Feststellung der Entwicklung und weitere Planungen